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Prüfungen

Sie stehen vor einem Wandel in Ihrem Leben! Sie haben sich für eine Fortbildungsprüfung bzw. Meisterprüfung entschieden, um sich persönlich und beruflich weiter zu qualifizieren. Wir beglückwünschen Sie zu dieser Entscheidung und möchten Sie mit den nachstehenden Informationen unterstützen.



Meisterprüfungen

Qualität, Kundenorientierung und Zuverlässigkeit sind Gütesiegel des Handwerks. Angesichts des raschen technologischen Wandels, gestiegenen Kundenwünsche und eines verstärkten Wettbewerbes kommt der Qualifikation der Betriebsinhaber und Mitarbeiter eine immer größere Bedeutung zu. Der Meisterbrief ist auch nach Änderung der Handwerksordnung der wichtigste Qualitätsnachweis des deutschen Handwerks.



Aufbau

Direkt nach Ihrer Gesellenprüfung können Sie mit der Meisterprüfung beginnen, wenn Sie den Gesellenbrief in dem Handwerk haben, in welchem Sie auch die Meisterprüfung ablegen möchten. Die Meisterausbildung umfasst vier Teile. Fachpraxis und Fachtheorie werden im Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Berlin als ein Lehrgang angeboten. Teil III und IV sind jeweils eigenständige Kurse.

Die Kurse können unabhängig voneinander absolviert werden, an die sich jeweils eine Prüfung anschließt:

  • Teil I: Fachpraxis
  • Teil II: Fachtheorie
  • Teil III: Wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen
  • Teil IV: Berufs- und Arbeitspädagogik

Nach erfolgreichem Abschluss aller vier Teile ist die Meisterprüfung bestanden.



Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung

Bevor Sie einen Vorbereitungskurs für die Meisterprüfung buchen, sollten Sie klären, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Meisterprüfung erfüllen. Dabei wird unterschieden zwischen den Handwerken der Anlage A und den Handwerken der Anlage B der Handwerksordnung.

Anlage A

Um die Zulassung zur Meisterprüfung zu erlagen wird eine erfolgreich abgelegte Gesellenprüfung, in dem Handwerk verlangt, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen möchten.

Haben Sie eine Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anderen Handwerk oder Ausbildungsberuf abgeschlossen, müssen Sie zusätzlich Ihre Berufserfahrung im Handwerk der Meisterprüfung nachweisen.

Mit ausreichender Berufserfahrung kann die Zulassung zur Meisterprüfung sogar ohne erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung erlangt werden.

Anlage B

Um die Zulassung zur Meisterprüfung zu erlagen wird eine erfolgreich abgelegte Gesellenprüfung oder Abschlussprüfung verlangt.

Mit ausreichender Berufserfahrung kann die Zulassung zur Meisterprüfung sogar ohne erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung erlangt werden.





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