Meistervorbereitungslehrgang für Gerüstbauer
Der optimale Aufbau der Meistervorbereitung
Kursangebot
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Meistervorbereitung
Weitere Teil I&II Lehrgangstermine erfahren Sie hier.
Meistervorbereitungslehrgang Teil III

05.01.2026 - 27.02.2026: VollzeitMeistervorbereitungslehrgang Teil III (Wirtschafts- und Rechtskunde) 1-26
2.100,00 €
288 Std.
Anmeldeschluss 29.12.2025
Berlin
ausgebucht
Garantierte Durchführung

13.02.2026 - 18.09.2026: TeilzeitMeistervorbereitungslehrgang Teil III (Wirtschafts- und Rechtskunde) 9-26 flex
2.100,00 €
288 Std.
Anmeldeschluss 06.02.2026
Berlin
freie Plätze
Weitere Teil III Lehrgangstermine erfahren Sie hier.
Meistervorbereitungslehrgang Teil IV

10.11.2025 - 28.11.2025: VollzeitMeistervorbereitungslehrgang Teil IV - Ausbildereignungsverordnung Aevo 13-25
810,00 €
120 Std.
Anmeldeschluss 09.11.2025
Berlin
freie Plätze

01.12.2025 - 19.12.2025: VollzeitMeistervorbereitungslehrgang Teil IV - Ausbildereignungsverordnung Aevo 14-25
810,00 €
120 Std.
Anmeldeschluss 30.11.2025
Berlin
freie Plätze
Garantierte Durchführung
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Meistervorbereitungslehrgang Teil IV - Ausbildereignungsverordnung (7-Tage-Kurs)
Weitere Teil IV (7-Tage-Kurs) Lehrgangstermine erfahren Sie hier.
Wissenswertes zur Meistervorbereitung für Gerüstbauer
Weitere Informationen zur Meisterausbildung allgemein
Kranken- und Pflegeversicherung
Bei Vollzeitlehrgängen empfehlen wir Ihnen vor Beginn Ihres Lehrganges den Versicherungsschutz Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung mit Ihrem Versicherungsträger abzuklären.
Unfallversicherung
Teilnehmer/-innen an Lehrgängen sind in der Regel über das BTZ bei der zuständigen Berufsgenossenschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Ausnahmen bilden Teilnehmer, die bereits selbstständig sind beziehungsweise auf Veranlassung ihres Arbeitgebers am Kurs teilnehmen. Diese Teilnehmer sind über die eigene Berufsgenossenschaft bzw. die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers versichert.
Hinweis zum Bildungsurlaub
Arbeitnehmer haben unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes gegenüber ihrem Arbeitgeber Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen (Bildungsurlaub).
Sprechen Sie uns bei Interesse an, wir beraten Sie gern!