
Meistervorbereitungslehrgang für Gerüstbauer
Der optimale Aufbau der Meistervorbereitung
Kursangebot
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Meistervorbereitung
Weitere Teil I&II Lehrgangstermine erfahren Sie hier.
Meistervorbereitungslehrgang Teil III

06.09.2025 - 24.02.2026: TeilzeitMeistervorbereitungslehrgang Teil III (Wirtschafts- und Rechtskunde)
1.940,00 €
288 Std.
Anmeldeschluss 05.09.2025
Berlin
freie Plätze
Garantierte Durchführung

08.09.2025 - 31.10.2025: VollzeitMeistervorbereitungslehrgang Teil III (Wirtschafts- und Rechtskunde)
1.940,00 €
288 Std.
Anmeldeschluss 07.09.2025
Berlin
ausgebucht
Garantierte Durchführung
Weitere Teil III Lehrgangstermine erfahren Sie hier.
Meistervorbereitungslehrgang Teil IV

07.07.2025 - 25.07.2025: VollzeitMeistervorbereitungslehrgang Teil IV - Ausbildereignungsverordnung
810,00 €
120 Std.
Anmeldeschluss 06.07.2025
Berlin
wenige Plätze
Garantierte Durchführung

11.08.2025 - 29.08.2025: VollzeitMeistervorbereitungslehrgang Teil IV - Ausbildereignungsverordnung
810,00 €
120 Std.
Anmeldeschluss 10.08.2025
Berlin
ausgebucht
Garantierte Durchführung
Weitere Teil IV Lehrgangstermine erfahren Sie hier.
Meistervorbereitungslehrgang Teil IV - Ausbildereignungsverordnung (7-Tage-Kurs)
Weitere Teil IV (7-Tage-Kurs) Lehrgangstermine erfahren Sie hier.
Wissenswertes zur Meistervorbereitung für Gerüstbauer
Weitere Informationen zur Meisterausbildung allgemein
Kranken- und Pflegeversicherung
Bei Vollzeitlehrgängen empfehlen wir Ihnen vor Beginn Ihres Lehrganges den Versicherungsschutz Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung mit Ihrem Versicherungsträger abzuklären.
Unfallversicherung
Teilnehmer/-innen an Lehrgängen sind in der Regel über das BTZ bei der zuständigen Berufsgenossenschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Ausnahmen bilden Teilnehmer, die bereits selbstständig sind beziehungsweise auf Veranlassung ihres Arbeitgebers am Kurs teilnehmen. Diese Teilnehmer sind über die eigene Berufsgenossenschaft bzw. die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers versichert.
Hinweis zum Bildungsurlaub
Arbeitnehmer haben unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes gegenüber ihrem Arbeitgeber Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen (Bildungsurlaub).
Sprechen Sie uns bei Interesse an, wir beraten Sie gern!