Meistervorbereitungslehrgang für Gerüstbauer
Der optimale Aufbau der Meistervorbereitung
Kursangebot
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Meistervorbereitung
Weitere Teil I&II Lehrgangstermine erfahren Sie hier.
Meistervorbereitungslehrgang Teil III

15.06.2026 - 07.08.2026: VollzeitMeistervorbereitungslehrgang Teil III (Wirtschafts- und Rechtskunde) 4-26
2.100,00 €
288 Std.
Anmeldeschluss 11.05.2026
Berlin
Anmeldeschluss bereits erreicht
Garantierte Durchführung

24.08.2026 - 16.10.2026: VollzeitMeistervorbereitungslehrgang Teil III (Wirtschafts- und Rechtskunde) 5-26
2.100,00 €
288 Std.
Anmeldeschluss 17.08.2026
Berlin
freie Plätze
Garantierte Durchführung
Weitere Teil III Lehrgangstermine erfahren Sie hier.
Meistervorbereitungslehrgang Teil IV

10.08.2026 - 28.08.2026: VollzeitMeistervorbereitungslehrgang Teil IV - Ausbildereignungsverordnung Aevo 6-26
900,00 €
120 Std.
Anmeldeschluss 06.08.2026
Berlin
freie Plätze
Garantierte Durchführung

23.11.2026 - 11.12.2026: VollzeitMeistervorbereitungslehrgang Teil IV - Ausbildereignungsverordnung Aevo 10-26
900,00 €
120 Std.
Anmeldeschluss 19.11.2026
Berlin
freie Plätze
Garantierte Durchführung
Weitere Teil IV Lehrgangstermine erfahren Sie hier.
Meistervorbereitungslehrgang Teil IV - Ausbildereignungsverordnung (7-Tage-Kurs)
Weitere Teil IV (7-Tage-Kurs) Lehrgangstermine erfahren Sie hier.
Wissenswertes zur Meistervorbereitung für Gerüstbauer
Weitere Informationen zur Meisterausbildung allgemein
Kranken- und Pflegeversicherung
Bei Vollzeitlehrgängen empfehlen wir Ihnen vor Beginn Ihres Lehrganges den Versicherungsschutz Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung mit Ihrem Versicherungsträger abzuklären.
Unfallversicherung
Teilnehmer/-innen an Lehrgängen sind in der Regel über das BTZ bei der zuständigen Berufsgenossenschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Ausnahmen bilden Teilnehmer, die bereits selbstständig sind beziehungsweise auf Veranlassung ihres Arbeitgebers am Kurs teilnehmen. Diese Teilnehmer sind über die eigene Berufsgenossenschaft bzw. die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers versichert.
Hinweis zum Bildungsurlaub
Arbeitnehmer haben unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes gegenüber ihrem Arbeitgeber Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten Bildungsveranstaltungen (Bildungsurlaub).
Sprechen Sie uns bei Interesse an, wir beraten Sie gern!