Angebotsnummer 300745-0
Bereiten Sie sich mit uns auf die Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO) vor und erarbeiten sich das Rüstzeug, um Lehrlinge ausbilden zu können!
Durch die Ausbildereignungsprüfung erhalten Sie die notwendige Qualifikation als Ausbilder. Es werden die dazu notwendigen berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse vermittelt. Die Ausbilder-Eignungsverordung (entspricht Teil IV der Meistervorbereitung).
Inhalt:
1. Handlungsfeld: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Vorteile und den Nutzen betrieblicher Ausbildung für junge Menschen, Wirtschaft und Gesellschaft beschreiben
- Das Duale System der Berufsausbildung bezüglich Struktur, Zuständigkeiten, Aufgabenbereiche und Kontrolle beschreiben
- Die Ausbildungsberufe für den Betrieb anhand von Ausbildungsordnungen zu bestimmen und Flexibilisierungsmöglichkeiten zu nutzen
- Anforderungen des BBiG und der HwO: persönliche und fachliche Eignung, Eignung der Ausbildungsstätte
2. Handlungsfeld: Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Rechtliche Grundlage, Planungsbedarf und Grenzen der Ausbildungsplanung
- Betriebsverfassungsgesetz, Personalvertretungsgesetz
- Geeignete Verfahren zur Auswahl von Bewerbern unter Berücksichtigung verschiedener Bewerbergruppen anwenden
- Rechtliche Grundlagen und Inhalte (sachliche und zeitliche Gliederung, Verkürzung, Ausbildungsbeginn, -dauer) des Ausbildungsvertrages, Formvorschriften
3. Handlungsfeld: Ausbildung durchführen
- Lernförderliche Bedingungen und eine motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen geben und empfangen
- Lernzielformulierung, -konkretisierung und -überprüfung (Lernzielstufen, Lernbereiche)
- Ausbildungsmethoden und -medien zielgruppengerecht auswählen und situationsspezifisch einsetzen
- Leistungen feststellen und bewerten, Leistungsbeurteilungen Dritter und Prüfungsergebnisse auswerten, Beurteilungsgespräche führen, Rückschlüsse für den weiteren Ausbildungsverlauf ziehen
4. Handlungsfeld: Ausbildung abschließen
- Auszubildende auf die Abschluss- oder Gesellenprüfung unter Berücksichtigung der Prüfungstermine vorbereiten und die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss führen
- Für die Anmeldung der Auszubildenden zu Prüfungen bei der zuständigen Stelle sorgen und diese auf durchführungsrelevante Besonderheiten hinweisen
- Formulierung von Zeugnissen: erlaubte und nicht erlaubte Inhalte
- Auszubildende über betriebliche Entwicklungs-wege und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten informieren und beraten
Ziel
Erlangung der Ausbilder-Eignung
Zielgruppe
- Fachkräfte, die Ausbildungsaufgaben in ihrem Betrieb unmittelbar und in wesentlichem Umfang übernehmen wollen
- Selbstständige, die erstmals ausbilden wollen
- Fachkräfte, die den Einstieg in die Ausbildung an Bildungsträgern finden möchten
Information
Ziel moderner Ausbildung ist längst nicht mehr nur das Bestehen einer Gesellenprüfung, sondern darüber hinaus die Entwicklung und Förderung junger Menschen zu handlungsfähigen und verantwortungsbereiten Fachkräften. Für diese Aufgaben sollen Sie als Ausbilder/-in gut gerüstet sein, Sicherheit im Umgang insbesondere mit jugendlichen Auszubildenden gewinnen und aktuelle Kenntnisse zu Ausbildungsmethoden u. -didaktik sowie zu neuen rechtlichen Vorschriften erwerben.
Mit der bestandenen Prüfung nach Ausbilder-Eignungsverordnung können Sie sich von Teil IV der Meisterprüfung befreien lassen. Bei der Befreiung erfolgt kein Ausweis einer Prüfungsnote für Teil IV auf dem Gesamtprüfungszeugnis.
Abschluss
Informationen zur Prüfung erhalten Sie auf www.hwk-berlin.de/aevo oder per E-Mail an fortbildungspruefung@hwk-berlin.de
Teilnahmebedingungen
Bezüglich aller Fragen zur Prüfung wenden Sie sich bitte, sofern noch nicht geschehen, an das Referat Prüfungswesen der Handwerkskammer Berlin.
- Finanzierung durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)"– „Meister-Bafög“
Die Aufstiegsförderung kann von Handwerkern und anderen Fachkräften beantragt werden, die einen Fortbildungsabschluss zum Handwerksmeister anstreben und über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen.
- Förderung durch den Rententräger
Eine Förderung durch den Rententräger ist in Einzelfällen möglich. Bitte kontaktieren Sie Ihren Berater rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn.
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