Angebotsnummer 300651-0
Bereiten Sie sich mit uns auf die Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO) vor und erarbeiten sich das Rüstzeug, um Lehrlinge ausbilden zu können!
Durch die Ausbildereignungsprüfung erhalten Sie die notwendige Qualifikation als Ausbilder. Es werden die dazu notwendigen berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse vermittelt. Die Ausbilder-Eignungsverordung (entspricht Teil IV der Meistervorbereitung).
Inhalt:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen und
- Ausbildung abschließen
Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrer Kursbuchung die Maskenpflicht, die im gesamten Haus besteht, akzeptieren. In allen Gebäuden und Gebäudeteilen ist ausnahmslos eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Auch die Nase ist hierbei zu bedecken. Dies gilt insbesondere und ausdrücklich für die Werkstätten und Seminarräume. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt auch, wenn der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird. Ein Kunststoff-Visier, Schal, Tuch oder eine Maske mit Ventilen erfüllen nicht die Voraussetzung! Wenn Sie die Hygiene-Regeln, insbesondere die Maskenpflicht, missachten führt dies zum Ausschluss vom Lehrgang.
Ziel
Erlangung der Ausbilder-Eignung
Zielgruppe
- Fachkräfte, die Ausbildungsaufgaben in ihrem Betrieb unmittelbar und in wesentlichem Umfang übernehmen wollen
- Selbstständige, die erstmals ausbilden wollen
- Fachkräfte, die den Einstieg in die Ausbildung an Bildungsträgern finden möchten
Information
Ziel moderner Ausbildung ist längst nicht mehr nur das Bestehen einer Gesellenprüfung, sondern darüber hinaus die Entwicklung und Förderung junger Menschen zu handlungsfähigen und verantwortungsbereiten Fachkräften. Für diese Aufgaben sollen Sie als Ausbilder/-in gut gerüstet sein, Sicherheit im Umgang insbesondere mit jugendlichen Auszubildenden gewinnen und aktuelle Kenntnisse zu Ausbildungsmethoden u. -didaktik sowie zu neuen rechtlichen Vorschriften erwerben.
Mit der bestandenen Prüfung nach Ausbilder-Eignungsverordnung können Sie sich von Teil IV der Meisterprüfung befreien lassen. Bei der Befreiung erfolgt kein Ausweis einer Prüfungsnote für Teil IV auf dem Gesamtprüfungszeugnis.
Abschluss
Informationen zur Prüfung erhalten Sie auf www.hwk-berlin.de - Weiterbildung - Meister im Handwerk oder per E-Mail pruefungswesen@hwk-berlin.de
Zusatzinformation
Bitte beachten Sie, dass Sie mit Ihrer Kursbuchung die Maskenpflicht, die im gesamten Haus besteht, akzeptieren. In allen Gebäuden und Gebäudeteilen ist ausnahmslos eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Auch die Nase ist hierbei zu bedecken. Dies gilt insbesondere und ausdrücklich für die Werkstätten und Seminarräume. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt auch, wenn der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird. Ein Kunststoff-Visier, Schal, Tuch oder eine Maske mit Ventilen erfüllen nicht die Voraussetzung! Wenn Sie die Hygiene-Regeln, insbesondere die Maskenpflicht, missachten führt dies zum Ausschluss vom Lehrgang.
Teilnahmebedingungen
Bezüglich aller Fragen zur Prüfung wenden Sie sich bitte, sofern noch nicht geschehen, an das Referat Prüfungswesen der Handwerkskammer Berlin.
- Finanzierung durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)"– „Meister-Bafög“
Die Aufstiegsförderung kann von Handwerkern und anderen Fachkräften beantragt werden, die einen Fortbildungsabschluss zum Handwerksmeister anstreben und über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen.
- Förderung durch den Rententräger
Eine Förderung durch den Rententräger ist in Einzelfällen möglich. Bitte kontaktieren Sie Ihren Berater rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn.
Zertifizierung
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